Der lateinische Rechtsgrundsatz "Falsa demonstratio non nocet" bedeutet übersetzt "Eine falsche Bezeichnung schadet nicht". Er besagt, dass eine unzutreffende oder fehlerhafte Bezeichnung einer Sache, eines Sachverhalts oder einer Person nicht schädlich ist, wenn aus dem Kontext klar erkennbar ist, was gemeint ist. Mit anderen Worten: Wenn die tatsächliche Willensrichtung oder der wahre Sinn einer Erklärung eindeutig erkennbar ist, wird eine fehlerhafte Benennung oder Beschreibung unbeachtlich.
Kernpunkte:
Wichtige Aspekte:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass "Falsa demonstratio non nocet" ein wichtiger Auslegungsgrundsatz ist, der sicherstellt, dass der wahre Wille und die tatsächliche Absicht einer Erklärung Vorrang vor formalen Fehlern in der Bezeichnung haben, sofern dieser Wille eindeutig erkennbar ist. Er dient der Gerechtigkeit und verhindert, dass formale Fehler zu unbilligen Ergebnissen führen.
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