Was ist falsa demonstratio non nocet?

Falsa demonstratio non nocet

Der lateinische Rechtsgrundsatz "Falsa demonstratio non nocet" bedeutet übersetzt "Eine falsche Bezeichnung schadet nicht". Er besagt, dass eine unzutreffende oder fehlerhafte Bezeichnung einer Sache, eines Sachverhalts oder einer Person nicht schädlich ist, wenn aus dem Kontext klar erkennbar ist, was gemeint ist. Mit anderen Worten: Wenn die tatsächliche Willensrichtung oder der wahre Sinn einer Erklärung eindeutig erkennbar ist, wird eine fehlerhafte Benennung oder Beschreibung unbeachtlich.

Kernpunkte:

  • Vorrang des Willens: Das Prinzip stellt den wahren Willen oder die tatsächliche Absicht über die wörtliche Formulierung. Wenn der Wille erkennbar ist, wird er berücksichtigt, auch wenn die Bezeichnung falsch ist.
  • Auslegung: Die Auslegung einer Erklärung (z.B. eines Vertrags, eines Testaments) ist entscheidend. Die Umstände und der Kontext sind zu berücksichtigen, um den wahren Sinn zu ermitteln.
  • Anwendungsbereiche: Der Grundsatz findet Anwendung in verschiedenen Rechtsgebieten, insbesondere im Vertragsrecht, Erbrecht (Testamentsauslegung) und Sachenrecht.
  • Beispiel: Ein Testament, in dem der Erblasser sein "blaues Auto" seinem Neffen vermacht, obwohl das Auto tatsächlich grün ist, ist trotzdem wirksam, wenn eindeutig erkennbar ist, welches Auto gemeint ist. Die falsche Farbbezeichnung ist unerheblich.

Wichtige Aspekte:

  • Die Erkennbarkeit des wahren Willens muss zweifelsfrei gegeben sein. Bloße Vermutungen reichen nicht aus.
  • Der Grundsatz darf nicht dazu missbraucht werden, eindeutige und klare Erklärungen willkürlich zu verändern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass "Falsa demonstratio non nocet" ein wichtiger Auslegungsgrundsatz ist, der sicherstellt, dass der wahre Wille und die tatsächliche Absicht einer Erklärung Vorrang vor formalen Fehlern in der Bezeichnung haben, sofern dieser Wille eindeutig erkennbar ist. Er dient der Gerechtigkeit und verhindert, dass formale Fehler zu unbilligen Ergebnissen führen.